Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium versteht sich nicht nur als Ort des Lernens, sondern auch als Ort der Erziehung. In diesem Sinne wurde 2005 eine Erziehungsvereinbarung getroffen, die im Schulprogramm verankert ist.
Erziehungsvereinbarung (laut Schulprogramm 2005)
Laut Beschluss der Schulkonferenz soll die folgende Erziehungsvereinbarung mit den Schülern der 5. Klassen im Unterricht behandelt und dann von Schülern, Eltern und Klassenlehrern unterschrieben werden. Eine Verpflichtung zur Unterschrift besteht nicht.
Erziehung im Haus des Lernens
Ab dem Schuljahr 2005/2006 gilt für das Zusammenleben im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium der folgende Erziehungskonsens, erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Erziehende Schule“:
Präambel
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist der gemeinsame Arbeitsplatz für Lehrer und Schüler. Diese Zusammenarbeit soll geprägt sein von der Achtung vor dem Anderen. Soll das Arbeiten angenehm sein und zu guten Ergebnissen führen, müssen wie bei jedem Zusammenleben gewisse Regeln eingehalten werden. Nur so kann das Ziel des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums erreicht werden, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen Menschen zu erziehen, sie zu befähigen, nach der Schule ein Studium und/oder eine Ausbildung in einem Beruf abzuschließen, sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und ein Leben in Eigenverantwortlichkeit und Harmonie mit anderen zu führen.
Wichtige Voraussetzung für die Erreichung der in der Präambel genannten Zielvorstellungen ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern: Lehrer und Eltern sind Partner in der Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Untersuchungen zeigen, dass bei einer solchen Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern die Schüler im Unterricht aufmerksamer mitarbeiten und die Hausaufgaben sorgfältiger erledigen. Dadurch erhalten sie bessere Noten und eine positive Einstellung zur Schule. Dies führt zu einer höheren Rate an erfolgreichen Schulabgängern und größerem Interesse an Weiterbildung nach der Schullaufbahn.
Grundregeln
Im Rahmen des Schulgesetzes NRW und der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) sagen wir als Lehrerinnen und Lehrer zu,
Im Rahmen des Schulgesetzes NRW § 42 sagen wir als Schülerinnen und Schüler zu,
Im Rahmen des Schulgesetzes NRW § 42 sagen wir als Eltern zu,
Der zweite Weltkrieg war eines der schlimmsten Ereignisse, die die Menschheit geprägt haben. Wenn der Zeitzeuge Herr Fromm wieder an das Stein kommt, wecken seine Berichte aus dieser tragischen Zeit das Interesse vieler Schüler.
Fahrrad tauglich für die dunkle Jahreszeit? Die alljährliche Fahrradkontrolle am Stein brachte die Antwort.
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Jetzt ist es Zeit für kreative Projekte unter dem Motto „Dein Tag für Afrika“! Erneut startet die erfolgreiche Kampagne in ganz Deutschland und natürlich will sich auch unsere Schule daran beteiligen, um Geld für Kinder in Afrika zu verdienen.
ird in der Schule zu oberflächlich behandelt“ – eine Aussage, die man sowohl von Schülern als auch von Eltern sehr oft hört. Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium lädt aus diesem Grund einen ehemaligen Abiturienten, Herrn Doktor Michlik, ein.
Schüler lehren Schüler: Der Pädagogik-LK von Herrn Frank veranstaltete einen Workshop für den MINT-Kurs der fünften Klasse zu dem Thema „Soziale Netzwerke; hier erhielten die Sextaner Tipps zur Nutzung des Internets im Alltag.
Dass Alkohol und Drogen nicht nur Spaß und Party bedeuten, durften die siebten Klassen unserer Schule am 02.02.2016 in Form des Suchtpräventionstages hautnah miterleben.