Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler
Das Schulgesetz NRW betont das Recht jedes Schülers und jeder Schülerin auf individuelle Förderung. Das bedeutet, dass jedem Kind die Möglichkeit gegeben werden muss, sein Potenzial bestmöglich zu entfalten und auszuschöpfen. Die Schule hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, durch zielgerichtete Unterstützung, Begleitung und Reflexion die besonderen Stärken, Begabungen und Fähigkeiten jedes Schülers und jeder Schülerin zu erkennen und weiterzuentwickeln, aber auch die Schwächen und Defizite aufzudecken und möglichst wirkungsvoll aufzuarbeiten.
Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihnen ein Angebot machen zu können, das ihren Stärken und Talenten entspricht, ist uns am Stein besonders wichtig.
Um diesen Anspruch umzusetzen, beinhaltet das Förderkonzept des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zahlreiche Elemente, die sich an alle Schülerinnen und Schüler richten und zum Teil fester Bestandteil des Fachunterrichts sind. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen und für diejenigen mit besonderen Begabungen und Interessen.
Ziel unserer vielfältigen Förderangebote ist die Entwicklung und Stärkung von Lernkompetenz als zentrale Fähigkeit selbst gesteuerten Lernens.
Im Folgenden finden Sie die einzelnen Förder- und Fordermaßnahmen, die unser Förderkonzept bilden:
• Fördermaßnahmen für alle Schülerinnen und Schüler (Individuelle Förderung im Unterricht, Förderung der Methodenkompetenzen und Förderung der Medienkompetenzen)
• Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit Leistungsschwächen (Förderunterricht, Coaching, Hausaufgabenbetreuung, „Schüler helfen Schüler" durch Nachhilfeangebote, Rechtschreibtraining ab Klasse 5)
• Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen (z.B. Musik- oder Sportveranstaltungen, zahlreiche AgS oder Akzeleration und Enrichment)