Für Schüler und Auszubildende, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bietet das Maxiticket eine Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr kostenlos zu nutzen. Um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können, ist ein „Berechtigungsnachweis" erforderlich.
Dieser Nachweis muss im Zuge der Registrierung hochgeladen werden und jährlich erneuert werden.
Vorgehensweise bei der Nachweiserbringung
Sollten die Stadtwerke die Schüler und Auszubildenden darüber informieren, dass das aktuelle Maxiticket ohne Vorlage eines Nachweises zum 31.07.2024 gekündigt wird, ist es ausreichend, den erforderlichen Nachweis einfach an die Stadtwerke zu schicken. Alternativ kann das Ticket auch zum 01.08 neu bestellt werden, wobei der Nachweis dann erneut hochgeladen werden muss.
Akzeptierte Nachweisdokumente
Als Berechtigungsnachweis gelten alle Dokumente, aus denen hervorgeht, dass ein Schüler oder eine Schülerin bzw. ein Auszubildender oder eine Auszubildende noch die Schule besucht. Beispiele hierfür sind:
Hinweis zur Schulbescheinigung
Wir bitten darum, im Schuljahreswechsel von Anfragen im Sekretariat für das Ausstellen einer Schulbescheinigung abzusehen, sofern der Nachweis durch eine der oben genannten Bescheinigungen erbracht werden kann. Mit dem Maxiticket haben Schüler und Auszubildende eine Unterstützung, um den Schulweg und andere Wege des täglichen Lebens kostenlos zu bewältigen. Nutzen Sie dieses Angebot und stellen Sie sicher, dass Ihr Berechtigungsnachweis stets aktuell ist.
Elternbrief des Oberbürgermeisters